Aufgrund des geltenden Veranstaltungsverbots der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus muss die Veranstaltung abgesagt werden.
Mitglieder können ihre Rechte an der Mitgliederversammlung vom 18.11.2020 ausschliesslich im Voraus durch Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben.
Die entsprechenden Unterlagen werden per Post zugestellt.
Eine physischeTeilnahme durch die Mitglieder an der Mitgliederversammlung ist nicht möglich.